Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen
Zweiter Abschnitt Beteiligung Dritter und anderer Behörden
Dritter Abschnitt Erörterungstermin
Vierter Abschnitt Genehmigung
Fünfter Abschnitt Besondere Vorschriften
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
§ 1a Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf
1.
Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
2.
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
3.
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
4.
kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
5.
die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern.
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt unberührt.