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§ 7 Übermittlung von Erkenntnissen - Digitale Gesetze
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (ATDG)
§ 1 Antiterrordatei
§ 2 Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht
§ 3 Zu speichernde Datenarten
§ 4 Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5 Zugriff auf die Daten
§ 6 Weitere Verwendung der Daten
§ 6a Erweiterte projektbezogene Datennutzung
§ 7 Übermittlung von Erkenntnissen
§ 8 Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 9 Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 10 Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 11 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten
§ 12 Festlegungen für die gemeinsame Datei
§ 13 Einschränkung von Grundrechten
Inhaltsverzeichnis
§ 7 Übermittlung von Erkenntnissen
Die Übermittlung von Erkenntnissen aufgrund eines Ersuchens nach § 6 Abs. 1 Satz 1 zwischen den beteiligten Behörden richtet sich nach den jeweils geltenden Übermittlungsvorschriften.