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§ 5 Zusammenarbeit mit den Ländern - Digitale Gesetze
Gesetz zur Förderung der agrarstrukturellen und agrarsozialen Anpassung der Landwirtschaft der DDR an die soziale Marktwirtschaft (ASLwApFG)
Eingangsformel
§ 1 Förderungsmaßnahmen
§ 2 Förderungsarten
§ 3 Rücknahme, Widerruf, Erstattung und Verzinsung
§ 4 Prüfungsrecht
§ 5 Zusammenarbeit mit den Ländern
§ 6 Geltungsbereich
§ 7 Inkraftsetzung
Schlußformel
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel VI Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 885, 1204)
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Zusammenarbeit mit den Ländern
Nach der Bildung der Länder wird die Zusammenarbeit mit den Ländern bei der Planung, Finanzierung und Durchführung der Anpassungsmaßnahmen geregelt.