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Art 2 - Digitale Gesetze
Achte Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung (ArbZVÄndV 8)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4 (weggefallen)
Art 5
Inhaltsverzeichnis
Art 2
Für die im Zustelldienst der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamten kann die regelmäßige Arbeitszeit weiterhin im Durchschnitt 40 Stunden in der Woche betragen und vom 1. August 1989 an auf im Durchschnitt 38 1/2 Stunden herabgesetzt werden.