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Eingangsformel - Digitale Gesetze
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfGDV 2)
Eingangsformel
§ 1 Voraussetzungen für die Bestellung als Beisitzer
§ 2 Beisitzer aus Kreisen der Arbeitgeber
§ 3 Beisitzer aus Kreisen der Arbeitnehmer
§ 4 Vorschlagslisten
§ 5 Ehrenamt
§ 6 Zurückziehung eines Beisitzers
§ 7 Abberufung eines Beisitzers
§ 8 Entschädigung der Beisitzer
§ 9 (weggefallen)
§ 10 Beisitzer aus Kreisen der Beamten und Soldaten
§ 11 (weggefallen)
§ 12 (weggefallen)
§ 13 Inkrafttreten
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund des § 45 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 756) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit verordnet: