Dritter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 38 Klage auf angemessene Vergütung - Digitale Gesetze
§ 38 Klage auf angemessene Vergütung
Besteht Streit über die Höhe der Vergütung, so kann die Klage auch auf Zahlung eines vom Gericht zu bestimmenden angemessenen Betrages gerichtet werden.