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§ 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Digitale Gesetze
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
1. Diensterfindungen
2. Freie Erfindungen
3. Technische Verbesserungsvorschläge
4. Gemeinsame Bestimmungen
§ 21 (weggefallen)
§ 22 Unabdingbarkeit
§ 23 Unbilligkeit
§ 24 Geheimhaltungspflicht
§ 25 Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis
§ 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
§ 27 Insolvenzverfahren
5. Schiedsverfahren
6. Gerichtliches Verfahren
Dritter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
4.: Gemeinsame Bestimmungen
§ 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Die Rechte und Pflichten aus diesem Gesetz werden durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht berührt.