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§ 33 Errichtung und Organisation - Digitale Gesetze
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
Erster Abschnitt Arbeitsgerichte
Zweiter Abschnitt Landesarbeitsgerichte
§ 33 Errichtung und Organisation
§ 34 Verwaltung und Dienstaufsicht
§ 35 Zusammensetzung, Bildung von Kammern
§ 36 Vorsitzende
§ 37 Ehrenamtliche Richter
§ 38 Ausschuß der ehrenamtlichen Richter
§ 39 Heranziehung der ehrenamtlichen Richter
Dritter Abschnitt Bundesarbeitsgericht
Dritter Teil Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
Vierter Teil Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
Zweiter Abschnitt: Landesarbeitsgerichte
§ 33 Errichtung und Organisation
In den Ländern werden Landesarbeitsgerichte errichtet. § 14 Abs. 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.