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§ 33 Errichtung und Organisation - Digitale Gesetze
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
Dritter Teil Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
Vierter Teil Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
Zweiter Abschnitt: Landesarbeitsgerichte
§ 33 Errichtung und Organisation
In den Ländern werden Landesarbeitsgerichte errichtet. § 14 Abs. 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.