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Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG)
Erster Abschnitt Die Erlaubnis
Zweiter Abschnitt Krankenhausapotheken, Bundeswehrapotheken, Zweigapotheken, Notapotheken
Dritter Abschnitt Notdienstpauschale, Apothekenbetriebsordnung und Ausnahmeregelungen für Bundespolizei und Bereitschaftspolizei
Vierter Abschnitt Straf- und Bußgeldbestimmungen
Fünfter Abschnitt Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 30 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 30
Auf ärztliche und tierärztliche Abgabestellen für Arzneimittel (Hausapotheken) finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung.