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§ 7 Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission - Digitale Gesetze
Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAstErG)
§ 1 Organisation
§ 2 In der Abschlussprüferaufsichtsstelle tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende
§ 3 Fachbeirat
§ 4 Gebühren; Verordnungsermächtigung; Geschäftsordnung
§ 5 Übergang der im Bereich der Aufsicht über die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Wirtschaftsprüfer
§ 6 Übergang der weiteren im Bereich der Aufsicht über Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Beschäftigten
§ 7 Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission
Inhaltsverzeichnis
§ 7 Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission
Die Abschlussprüferaufsichtskommission ist aufgelöst. Die amtierenden Mitglieder der Abschlussprüferaufsichtskommission sind abberufen.