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§ 56 Ausschließlichkeit - Digitale Gesetze
Abgabenordnung (AO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Einleitende Vorschriften
Zweiter Teil Steuerschuldrecht
Erster Abschnitt Steuerpflichtiger
Zweiter Abschnitt Steuerschuldverhältnis
Dritter Abschnitt Steuerbegünstigte Zwecke
§ 51 Allgemeines
§ 52 Gemeinnützige Zwecke
§ 53 Mildtätige Zwecke
§ 54 Kirchliche Zwecke
§ 55 Selbstlosigkeit
§ 56 Ausschließlichkeit
§ 57 Unmittelbarkeit
§ 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen
§ 58a Vertrauensschutz bei Mittelweitergaben
§ 59 Voraussetzung der Steuervergünstigung
§ 60 Anforderungen an die Satzung
§ 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
§ 60b Zuwendungsempfängerregister
§ 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung
§ 62 Rücklagen und Vermögensbildung
§ 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung
§ 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
§ 65 Zweckbetrieb
§ 66 Wohlfahrtspflege
§ 67 Krankenhäuser
§ 67a Sportliche Veranstaltungen
§ 68 Einzelne Zweckbetriebe
Vierter Abschnitt Haftung
Dritter Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Vierter Teil Durchführung der Besteuerung
Fünfter Teil Erhebungsverfahren
Sechster Teil Vollstreckung
Siebenter Teil Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Achter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
Neunter Teil Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Steuerschuldrecht
Dritter Abschnitt: Steuerbegünstigte Zwecke
§ 56 Ausschließlichkeit
Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.