Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 17 Örtliche Zuständigkeit - Digitale Gesetze
Abgabenordnung (AO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Einleitende Vorschriften
Erster Abschnitt Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt Steuerliche Begriffsbestimmungen
Dritter Abschnitt Zuständigkeit der Finanzbehörden
§ 16 Sachliche Zuständigkeit
§ 17 Örtliche Zuständigkeit
§ 18 Gesonderte Feststellungen
§ 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
§ 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen
§ 20a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
§ 21 Umsatzsteuer
§ 22 Realsteuern
§ 22a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone
§ 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern
§ 24 Ersatzzuständigkeit
§ 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit
§ 26 Zuständigkeitswechsel
§ 27 Zuständigkeitsvereinbarung
§ 28 Zuständigkeitsstreit
§ 29 Gefahr im Verzug
§ 29a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde
Vierter Abschnitt Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
Fünfter Abschnitt Haftungsbeschränkung für Amtsträger
Sechster Abschnitt Rechte der betroffenen Person
Siebter Abschnitt Datenschutzaufsicht, Gerichtlicher Rechtsschutz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
Zweiter Teil Steuerschuldrecht
Dritter Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Vierter Teil Durchführung der Besteuerung
Fünfter Teil Erhebungsverfahren
Sechster Teil Vollstreckung
Siebenter Teil Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Achter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
Neunter Teil Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Einleitende Vorschriften
Dritter Abschnitt: Zuständigkeit der Finanzbehörden
§ 17 Örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.