- a)
ein Hochschullehrer der Pharmakologie und ein Hochschullehrer der Klinischen Pharmakologie,
- b)
zwei Hochschullehrer der Pharmazie, davon ein Hochschullehrer des Faches Klinische Pharmazie,
- c)
ein Hochschullehrer des Faches Innere Medizin,
- d)
ein Hochschullehrer des Faches Allgemeinmedizin,
- e)
ein Hochschullehrer des Faches Kinder- und Jugendmedizin,
- f)
ein Hochschullehrer der medizinischen Statistik oder der Epidemiologie,
- g)
ein Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und
- h)
ein Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker sowie