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§ 3 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (AMPV)
Eingangsformel
§ 1 Anforderungen an einzureichende Unterlagen
§ 2 Besondere Vorschriften bei Arzneimitteln, die nach einem homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt sind
§ 3 Inkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.