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§ 15 Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags - Digitale Gesetze
Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltvPIBV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Produktbezeichnung
§ 2 Produkttyp
§ 3 Produktbeschreibung
§ 4 Wesentliche Bestandteile des Vertrags
§ 5 Chancen-Risiko-Klassen
§ 6 Effektiver Jahreszins
§ 7 Kostenangabe
§ 8 Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis
§ 9 Annahmen für die Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis
§ 10 Berechnungen für die Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis
§ 11 Informationen zum Anbieterwechsel und zur Kündigung des Vertrags
§ 12 Informationen bei Zusatzabsicherungen
§ 13 Form des Produktinformationsblatts
§ 14 Muster-Produktinformationsblatt
§ 15 Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags
§ 16 Berechnungen für die Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags
§ 17 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 15 Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags
Der Anbieter hat den Vertragspartner nach Maßgabe des § 7b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Folgendes schriftlich zu informieren:
1.
das Datum des Beginns der Auszahlungsphase sowie das Alter des Vertragspartners zu diesem Zeitpunkt in Jahren und gegebenenfalls Monaten,
2.
das garantierte Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase,
3.
die garantierte monatliche Leistung zu Beginn der Auszahlungsphase,
4.
die Form der Auszahlung,
5.
ob und wie eine Dynamisierung der monatlichen Leistungen erfolgt,
6.
die angenommene monatliche Leistung zu Beginn der Auszahlungsphase nach Abzug der Kosten,
7.
die Höhe der Prämie für eine Verrentung nach Beginn der Auszahlungsphase.