Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 3 Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen
Abschnitt 4 Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
§ 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle - Digitale Gesetze
§ 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
§ 17 gilt für Bescheide über Forderungen der zentralen Stelle im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens nach § 22a des Einkommensteuergesetzes entsprechend.