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§ 1 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten von Hamburg und Niedersachsen (AltLandPflSchV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine Bestimmungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 3 Besondere Bestimmungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 4 Aufzeichnungs- und Fortbildungspflichten
§ 5 Einteilung der Gewässer in Expositionsklassen
§ 6 Ergänzende Maßnahmen zur Risikominderung
§ 7 Überwachung
§ 8 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 1 und 5 Absatz 1) Obstanbaugebiet in gewässerreichen Niederungsgebieten Hamburgs und Niedersachsens
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1) Muster für die Aufzeichnungen zu Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1, § 6) Berechnung des Risikofaktors und Einteilung in Expositionsklassen für Gewässer im Alten Land
Anlage 4 (zu § 5 Absatz 2, § 6) Maßnahmen zur Verbesserung der Expositionsklasse eines Gewässers
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten.