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Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe (AltgAATVDBest)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Schlußformel
Anlage
§ 1 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Die Tilgung der Anteilrechte ist durch den Inhaber oder dessen Erben auf amtlichem Formblatt (Anlage) in zweifacher Ausfertigung zu beantragen.