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§ 3 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens der nach dem Alkopopsteuergesetz erhobenen Alkopopsteuer (AlkopopStV)
Eingangsformel
§ 1 Berechnung des Netto-Mehraufkommens der Alkopopsteuer
§ 2 Verrechnung der Differenz zwischen Soll- und Ist-Netto-Mehraufkommen sowie zwischen Soll- und Ist-Ausgaben für Suchtpräventionsmaßnahmen
§ 3 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.