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§ 9 Ausschluß von Leistungen - Digitale Gesetze
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Versicherter Personenkreis
Zweites Kapitel Leistungen
Erster Abschnitt Leistungen zur Teilhabe
Erster Unterabschnitt Voraussetzungen für die Leistungen
§ 7 Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe
§ 8 Persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen
§ 9 Ausschluß von Leistungen
Zweiter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen
Zweiter Abschnitt Laufende Geldleistungen
Dritter Abschnitt Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
Vierter Abschnitt Rentenauskunft
Fünfter Abschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland
Sechster Abschnitt Versorgungsausgleich
Siebter Abschnitt Durchführung
Drittes Kapitel Organisation und Datenschutz
Viertes Kapitel Finanzierung
Fünftes Kapitel Sonderregelungen
Inhaltsverzeichnis
Zweites Kapitel: Leistungen
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Erster Unterabschnitt: Voraussetzungen für die Leistungen
§ 9 Ausschluß von Leistungen
Für den Ausschluß von Leistungen zur Teilhabe nach diesem Abschnitt gilt § 12 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.