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§ 31 Ausschluß und Minderung von Renten - Digitale Gesetze
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Versicherter Personenkreis
Zweites Kapitel Leistungen
Erster Abschnitt Leistungen zur Teilhabe
Zweiter Abschnitt Laufende Geldleistungen
Erster Unterabschnitt Renten
Erster Titel Anspruchsvoraussetzungen
Zweiter Titel Berechnung der Renten
Dritter Titel Anpassung der Renten
Vierter Titel Zusammentreffen von Renten mit Einkommen
Fünfter Titel Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten
Sechster Titel Ausschluß und Minderung von Renten
§ 31 Ausschluß und Minderung von Renten
Zweiter Unterabschnitt Beitragszuschüsse
Dritter Abschnitt Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
Vierter Abschnitt Rentenauskunft
Fünfter Abschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland
Sechster Abschnitt Versorgungsausgleich
Siebter Abschnitt Durchführung
Drittes Kapitel Organisation und Datenschutz
Viertes Kapitel Finanzierung
Fünftes Kapitel Sonderregelungen
Inhaltsverzeichnis
Zweites Kapitel: Leistungen
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Sechster Titel: Ausschluß und Minderung von Renten
§ 31 Ausschluß und Minderung von Renten
Für den Ausschluß und die Minderung von Renten gelten die §§ 103 bis 105 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.