Fünfter Titel Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten
Sechster Titel Ausschluß und Minderung von Renten
Zweiter Unterabschnitt Beitragszuschüsse
Dritter Abschnitt Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
Vierter Abschnitt Rentenauskunft
Fünfter Abschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland
Sechster Abschnitt Versorgungsausgleich
Siebter Abschnitt Durchführung
Drittes Kapitel Organisation und Datenschutz
Viertes Kapitel Finanzierung
Fünftes Kapitel Sonderregelungen
§ 29 Reihenfolge bei der Anwendung von Berechnungsvorschriften
Für die Berechnung einer Rente, deren Leistung sich aufgrund eines Aufenthalts von Berechtigten im Ausland oder aufgrund eines Zusammentreffens mit Renten oder mit sonstigem Einkommen mindert oder entfällt, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die entsprechenden Vorschriften in der folgenden Reihenfolge anzuwenden:
1.
Leistungen an Berechtigte im Ausland,
2.
Zusammentreffen von Renten,
3.
Aufteilung von Witwenrente und Witwerrente auf mehrere Berechtigte,
4.
Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes nach den Vorschriften des Sechsten und Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
5.
Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes.
Mindert oder erhöht sich die Rente auch aufgrund einer internen Teilung im Rahmen des Versorgungsausgleichs, ist dies vorrangig zu berücksichtigen. Einkommen, das bei der Berechnung einer Rente aufgrund einer Regelung über das Zusammentreffen von Renten und von Einkommen bereits berücksichtigt wurde, wird bei der Berechnung dieser Rente aufgrund einer weiteren solchen Regelung nicht nochmals berücksichtigt.