Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 224 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung - Digitale Gesetze
Aktiengesetz (AktG)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erstes Buch Aktiengesellschaft
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Gründung der Gesellschaft
Dritter Teil Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
Vierter Teil Verfassung der Aktiengesellschaft
Fünfter Teil Rechnungslegung Gewinnverwendung
Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
Erster Abschnitt Satzungsänderung
Zweiter Abschnitt Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
Dritter Abschnitt Maßnahmen der Kapitalherabsetzung
Erster Unterabschnitt Ordentliche Kapitalherabsetzung
§ 222 Voraussetzungen
§ 223 Anmeldung des Beschlusses
§ 224 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
§ 225 Gläubigerschutz
§ 226 Kraftloserklärung von Aktien
§ 227 Anmeldung der Durchführung
§ 228 Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag
Zweiter Unterabschnitt Vereinfachte Kapitalherabsetzung
Dritter Unterabschnitt Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
Vierter Unterabschnitt Ausweis der Kapitalherabsetzung
Siebenter Teil Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
Achter Teil Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft
Zweites Buch Kommanditgesellschaft auf Aktien
Drittes Buch Verbundene Unternehmen
Viertes Buch Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erstes Buch: Aktiengesellschaft
More
Erster Unterabschnitt: Ordentliche Kapitalherabsetzung
§ 224 Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.