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Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (AgrarZahlVerpflV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
§ 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
§ 3 Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
§ 4 Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
§ 5 Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
§ 6 Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
§ 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
§ 8 Keine Beseitigung von Landschaftselementen
Abschnitt 3 Kontroll- und Sanktionsvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
§ 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
Stoppelfelder dürfen nicht abgebrannt werden.
§ 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden - Digitale Gesetze