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§ 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden - Digitale Gesetze
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (AgrarZahlVerpflV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
Abschnitt 3 Kontroll- und Sanktionsvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
§ 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
Stoppelfelder dürfen nicht abgebrannt werden.