Kapitel 2 Vertragsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern von Agrarerzeugnissen
Teil 4 Überwachung, Sanktionen, Verordnungsermächtigungen, Übergangsvorschriften, Evaluierung
§ 31 Austausch mit anderen Durchsetzungsbehörden
Die Durchsetzungsbehörde nimmt an den regelmäßigen Treffen der Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/633 teil.