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Schlussformel - Digitale Gesetze
[object Object] (AGOZV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Inverkehrbringen
Abschnitt 3 Ein- und Ausfuhr
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 20 Ausnahmen
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Übergangsvorschriften
§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu den §§ 1 und 2 Nummer 1)
Anlage 2 (zu § 6a Absatz 2 Nummer 3) Besondere Anforderungen an Bestände von Anbaumaterial von Zierpflanzen
Anlage 3 (zu § 10 Absatz 1) Maximal zulässige Anzahl Generationen für Basismaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen und maximal zulässige Lebensdauer von Mutterpflanzen für Basismaterial
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussbestimmungen
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.