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§ 32 Schlussbestimmung - Digitale Gesetze
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Abschnitt 4 Rechtsschutz
Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Schlussvorschriften
§ 32 Schlussbestimmung
Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.