Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 11 Ausschreibung - Digitale Gesetze
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Abschnitt 4 Rechtsschutz
Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 2: Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 Ausschreibung
Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.