Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 4 Pauschalierung und Typisierung - Digitale Gesetze
Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Abschnitt 3 Einheitliche Gebühren
Abschnitt 4 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
§ 4 Pauschalierung und Typisierung
Lassen sich die Kosten nach § 3 nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand ermitteln, können sie unter Anwendung pauschalierender und typisierender Maßstäbe näherungsweise ermittelt werden.