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§ 4 Pauschalierung und Typisierung - Digitale Gesetze
Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
§ 2 Grundsätze
§ 3 Kosten der gebührenfähigen Leistung
§ 4 Pauschalierung und Typisierung
§ 5 Berücksichtigung der Auslagen
§ 6 Gegenstand der Kostenermittlung
§ 7 Kalkulatorische Kosten
§ 8 Verteilung der Gemeinkosten
§ 9 Festgebühr
§ 10 Zeitgebühr
§ 11 Rahmengebühr
Abschnitt 3 Einheitliche Gebühren
Abschnitt 4 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
§ 4 Pauschalierung und Typisierung
Lassen sich die Kosten nach § 3 nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand ermitteln, können sie unter Anwendung pauschalierender und typisierender Maßstäbe näherungsweise ermittelt werden.