3. Kapitel Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrages
4. Kapitel
5. Kapitel Arbeitsentgelt
6. und 7. Kapitel
8. Kapitel Arbeitszeit
9. Kapitel
10. Kapitel
11. Kapitel
12. Kapitel Besondere Rechte der werktätigen Frau und Mutter
13. Kapitel
14. Kapitel
15. bis 17. Kapitel
§ 245
(1) Frauen ist auf Verlangen der jährliche Erholungsurlaub vor dem Schwangerschaftsurlaub oder unmittelbar im Anschluß an den Wochenurlaub zu gewähren.