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§ 15 Aufrechnung - Digitale Gesetze
Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG)
Erster Abschnitt Förderungsfähige Maßnahmen
Zweiter Abschnitt Persönliche Voraussetzungen
Dritter Abschnitt Leistungen
§ 10 Umfang der Förderung
§ 11 Förderungsdauer
§ 12 Förderungsart
§ 13 Darlehensbedingungen
§ 13a Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 13b Erlass und Stundung
§ 14 Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ 15 Aufrechnung
§ 16 Rückzahlungspflicht
Vierter Abschnitt Einkommens- und Vermögensanrechnung
Fünfter Abschnitt Organisation
Sechster Abschnitt Verfahren
Siebter Abschnitt Aufbringung der Mittel
Achter Abschnitt Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Leistungen
§ 15 Aufrechnung
Mit einem Anspruch auf Erstattung von Zuschüssen kann gegen den Anspruch auf entsprechende Leistungen in voller Höhe aufgerechnet werden.