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§ 40 Approbationsurkunde - Digitale Gesetze
Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Die ärztliche Ausbildung
Zweiter Abschnitt Allgemeine Prüfungsbestimmungen
Dritter Abschnitt Die Ärztliche Prüfung
Vierter Abschnitt Die Erlaubnis
Fünfter Abschnitt Die Approbation
Sechster Abschnitt Modellstudiengang
Siebenter Abschnitt Übergangsregelungen
Achter Abschnitt Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Die Approbation
§ 40 Approbationsurkunde
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 14 zu dieser Verordnung ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.