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§ 29 Zeugnis - Digitale Gesetze
Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Die ärztliche Ausbildung
Zweiter Abschnitt Allgemeine Prüfungsbestimmungen
Dritter Abschnitt Die Ärztliche Prüfung
Vierter Abschnitt Die Erlaubnis
Fünfter Abschnitt Die Approbation
Sechster Abschnitt Modellstudiengang
Siebenter Abschnitt Übergangsregelungen
Achter Abschnitt Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Die Ärztliche Prüfung
Zweiter Unterabschnitt: Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
§ 29 Zeugnis
Über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11a zu dieser Verordnung erteilt.