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§ 13c Verbot der Ersatzmuttervermittlung - Digitale Gesetze
Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (AdVermiG)
Erster Abschnitt Adoptionsvermittlung und Begleitung
Zweiter Abschnitt Ersatzmutterschaft
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Ersatzmutterschaft
§ 13c Verbot der Ersatzmuttervermittlung
Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt.