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Anlage [object Object] - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes (ADLV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Vorbereitungsdienst
Abschnitt 3 Aufstieg
Abschnitt 4 Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Schlussvorschriften
Anlage (zu § 5)
Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 92, S. 5)
Die Anwärterinnen und Anwärter führen die folgenden Dienstbezeichnungen:
1.
im mittleren Auswärtigen Dienst: „Regierungssekretäranwärterin“ oder „Regierungssekretäranwärter“,
2.
im gehobenen Auswärtigen Dienst: „Konsulatssekretäranwärterin“ oder „Konsulatssekretäranwärter“ und
3.
im höheren Auswärtigen Dienst: „Attachée“ oder „Attaché“.