Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung - Digitale Gesetze
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Ermittlung der Schädlichkeit
Dritter Abschnitt Abgabepflicht
Vierter Abschnitt Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe
Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften; Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe
§ 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.