Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag - Digitale Gesetze
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (AbgG)
Erster Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
Dritter Abschnitt Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Vierter Abschnitt Leistungen an Mitglieder des Bundestages
Fünfter Abschnitt Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
Sechster Abschnitt Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
Siebenter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Achter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Neunter Abschnitt Übergangsregelungen
Zehnter Abschnitt Unabhängigkeit des Abgeordneten
Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
Zwölfter Abschnitt Fraktionen
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regeln sich nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.