Abschnitt 3 Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
Abschnitt 4 Anzeige- und Lieferscheinverfahren
Teil 3 Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
§ 10 Analysefehler und Messtoleranzen
Bei der Untersuchung der Einhaltung eines Grenzwertes nach § 7 Absatz 1 oder nach § 8 dürfen vom festgelegten Grenzwert pauschale Abzüge wegen möglicher Analysefehler oder Messtoleranzen nicht vorgenommen werden.