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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden sowie die Vertretung bei Klagen in Erstattungsverfahren von Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amts im In- und Ausland sowie Familienangehörigen von im Ausland tätigen Beamtinnen und Beamten und von Tarifbeschäftigten auf das Bundesverwaltungsamt in Dienstunfallfürsorgeangelegenheiten (AAÜbertrAnODienstUnFürAng)
Eingangsformel
§ 1 Übertragung der Zuständigkeit für Dienstunfallfürsorgeleistungen sowie für damit zusammenhängende Widerspruchs- und Klageverfahren
§ 2 Inkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.