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Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (7. BinSchStrOAbweichV)
Eingangsformel
§ 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 2 Verhaltenspflichten des Schiffsführers oder der Schiffsführerin
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anhang (zu § 1) Abweichungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist mit den Maßgaben anzuwenden, die sich aus den im Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelungen ergeben.