Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren
Abschnitt 3 Marktüberwachung
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
§ 3 Bereitstellung auf dem Markt
Einfache Druckbehälter dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Instandhaltung und bestimmungsgemäßem Betrieb die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.