Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 1 Abweichende Regelung zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung - Digitale Gesetze
Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (5. BinSchStrOAbweichV)
Eingangsformel
§ 1 Abweichende Regelung zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 2 Verhaltenspflichten des Schiffsführers und der für Kurs und Geschwindigkeit verantwortlichen Person
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anhang (zu § 1) Abweichung zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Abweichende Regelung zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, die sich aus der im Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelung ergibt.