Teil 2 Feststellung der Eignung sowie der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See und Vorgaben für das spätere Vorhaben
Teil 3 Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 5 Ausschlusszone
Um das Schiffswrack mit dem Wrackmittelpunkt 54°33.1555'N, 005°50.2961'E WGS84 ist eine Ausschlusszone mit einem Radius von 50 Metern um den Wrackmittelpunkt einzuhalten.