Unterabschnitt 6 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
Unterabschnitt 7 Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
Abschnitt 2 Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
Teil 3 Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 31 Sonstige Pflichten
Die Pflichten des Trägers des Vorhabens zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber bleiben unberührt.