Unterabschnitt 6 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
Unterabschnitt 7 Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
Abschnitt 2 Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
Teil 3 Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 25 Hubschrauberlandedeck
Wenn ein Hubschrauberlandedeck auf einer Offshore-Plattform des Offshore-Windparks eingerichtet wird, sind für dessen Einrichtung und Betrieb die Regelungen des „Standard Offshore-Luftfahrt für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone“18
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