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§ 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen) (3. DV LuftBO)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Ausrüstung von Luftfahrzeugen
Abschnitt 3 Flugbetrieb
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
§ 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)