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§ 31 Alters- und Hinterbliebenenversorgung - Digitale Gesetze
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
I. Selbständige Berufe
II. Unselbständige Berufe
1. Privater Dienst. Die gesetzlichen Ansprüche
a) Darlehen
b) Kapitalentschädigung
§ 29 Berechnung der Kapitalentschädigung
§ 30 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
§ 31 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
§ 32 Berücksichtigung anderweitigen Einkommens
c) Rente
2. Angestellte und Arbeiter im Sinne der §§ 109 und 110 BEG
III. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
IV. Schaden in der Ausbildung
V. Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
VI. Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
VII. Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
II.: Unselbständige Berufe
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b): Kapitalentschädigung
§ 31 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
(Entfällt)