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§ 3 Begrenzung der Zinserhöhung - Digitale Gesetze
Zweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes (2. WoZErhV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zinserhöhung
§ 3 Begrenzung der Zinserhöhung
§ 4 Ausschlußfrist
§ 5 Berlin-Klausel
§ 6 Inkrafttreten
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Begrenzung der Zinserhöhung
Die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 ist so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.