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§ 2 Allgemeine Anforderungen - Digitale Gesetze
Zweite Wassersicherstellungsverordnung (2. WasSV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Bauweise, Baustoffe und Bestandteile von Brunnen
§ 4 Besondere Anforderungen für Trinkwasser-Notbrunnen
§ 5 Festigkeitsnachweis
§ 6 Bauweise, Baustoffe und Bestandteile von Quellfassungen
§ 7 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Allgemeine Anforderungen
Brunnen und Quellfassungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen oder umzubauen, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.