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§ 4 Renten aus der Rentenversicherung - Digitale Gesetze
Zweite Verordnung zur Anpassung der Renten und zu den maßgeblichen Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (2. RAV)
Eingangsformel
§ 1 Bezugsgröße
§ 2 Beitragsbemessungsgrenze
§ 3 Grundsatz für die Rentenanpassung
§ 4 Renten aus der Rentenversicherung
§ 5 Renten aus der Unfallversicherung
§ 6 Kriegsbeschädigtenrenten
§ 7 Auswirkungen auf den Sozialzuschlag
§ 8 Renten mit Zusatzversorgung
§ 9 Renten mit Sonderversorgung
§ 10 Berechnung der in der Zeit vom 1. Juli 1991 bis 31. Dezember 1991 entstehenden Rentenansprüche aus der Rentenversicherung
§ 11 Inkrafttreten
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Renten aus der Rentenversicherung
Die Renten aus der Rentenversicherung werden dadurch angepaßt, daß der sich für den Monat Juli 1991 ergebende anpassungsfähige Betrag um 15 vom Hundert erhöht wird.